Nach der ebenso erfolgreichen Weiterführung der Vortragsreihe durch Prof. Dr., Prof. h.c.mult. Helmut Kury möchten wir alle Interessenten zu unserem dritten Vortrag herzlich einladen.
Linus Sonderegger, lic. iur., Max-Planck-Institut Freiburg, „Rückkehr der Folter? Von der peinlichen Befragung zur Rettungsfolter“, Mittwoch, 8. Juni 2011, 18 Uhr c.t. A 704
Abstract
Das Bedürfnis der Gesellschaft nach Sicherheit hat auch vor dem Tabu der Folter nicht Halt gemacht. Vor dem Hintergrund, dass Folter von der Antike bis in die Neuzeit fester und rechtmäßiger Bestandteil des judiziellen Verfahrens war, stellt das absolute Verbot der Folter eine essentielle Errungenschaft des modernen Menschenrechtsschutzes dar und gilt als Inbegriff der Rechtsstaatlichkeit. Durch tragische Ereignisse wie die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 oder den Entführungsfall Jakob von Metzlers wird die Notwendigkeit und Legitimität des absoluten Folterverbots nunmehr auch in gefestigten Rechtsstaaten vermehrt angezweifelt.
Diskussion
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